Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
Eine Schulanmeldung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich:
- Ihre eigenen Personalpapiere
- Geburtsurkunde des Kindes
- sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
Wichtig: Kommen Sie bitte in Begleitung Ihres Kindes, damit es den ersten Schritt in seine neue Lernumgebung gemeinsam mit Ihnen macht. Bringen Sie bei Bedarf auch Unterstützung mit, zum Beispiel für die Übersetzung.
Allgemeine Informationen
- Informationen zur Schulanmeldung (LINK)
Rückstellung
Wenn Sie eine spätere Einschulung Ihres Kindes wünschen, können Sie die Zurückstellung von der Schulpflicht beantragen. Die Zurückstellung um ein Jahr kann nur genehmigt werden, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Schulaufsicht entscheidet dann über Ihren Antrag und berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen Dienstes.
Bitte beachten Sie, dass Sie für eine Zurückstellung Ihres Kindes bis Februar einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung wahrnehmen müssen. Eine Zurückstellung nach Schulbeginn ist ausgeschlossen.